Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Insula Gallina GmbH HR Kiel HRB 5317
Stand 23.03.2021
Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages.

 

1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung, für die es keiner besonderen Form bedarf, ist gleichzeitig Ihre Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z. B. bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Empfangsbestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 30 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4 Weicht der Inhalt der Empfangs- und Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.

2 Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschuss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten, soweit in dem Reiseprospekt nicht ein höherer Betrag ausgewiesen ist. Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Empfangsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 6 Wochen vor Antritt der Reise zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Empfangsbestätigung übersandt. Wir weisen darauf hin, dass eine Anzahlung auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur dann gefordert oder angenommen werden darf, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben worden ist. Bei Last-Minute-Reisen werden Tickets, Reiseunterlagen und Sicherungsschein grundsätzlich nur per Nachnahme verschickt. Bei Aktionsreisen, die als solche gekennzeichnet sind, ist der Reisepreis innerhalb einer Woche nach Erhalt der Empfangsbestätigung fällig und zwar unabhängig davon, wie weit entfernt der Reisetermin liegt. Aktionsreisen sind so knapp kalkuliert, dass wir aus Planungsgründen auf sofortige Bezahlung bestehen müssen. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Stornierung.
2.2 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag nach Ablauf der Frist oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3 Leistungen, Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt so, wie sie Vertragsgrundlagen geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Empfangs- und Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3 Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. Die Unterbringung einer Einzelperson in einem Doppelzimmer ist ebenfalls nicht möglich.
3.6 Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn zum Spezialtarif befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines voll zahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht.
Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z. B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen.
Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.

4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Austausch des Fluggerätes und/oder der Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse sind wir befugt, den Reisenden in einem anderen Hotel gleicher Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

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6 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unserer Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
6.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor Reisebeginn berechnen wir zur Deckung unseres Verwaltungsaufwandes in der Regel eine Bearbeitungspauschale von 30% des Reisepreises, mindestens aber die Kosten für nicht erstattungsfähige Leistungen. Eine Eintrittspflicht der Reiserücktrittsversicherung besteht insoweit nicht (§ 3 ABRV). Erfolgt der Rücktritt später als 120 Tage vor Reisebeginn, können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:

ab 119. bis 90. Tag vor Reisebeginn 50%,

ab 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 70 %,

ab 59. bis 20. Tag vor Reisebeginn 90 %,

ab 19.Tag vor Reisebeginn, am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100 %.

Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadenseintritts bleibt unberührt.
6.4 Wir bitten Sie, Änderungswünsche sofort und unter Angabe der Reise und Kunden-Nummer unserem Büro schriftlich mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielortes vorgenommen, trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Ein Umbuchen von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie ein Umbuchen von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.
6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Bei City- und Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8 Tage vor Reiseantritt möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
6.7 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reisedokumente im Original zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

7 Reise-Versicherungen
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies bis 30 Tage vor Reiseantritt nachgeholt wird. Im Schadensfall ist die Abwicklung direkt mit der Versicherungsgesellschaft zu tätigen.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
8.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

9 Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 i. BGB kündigen.

10 Gewährleistung
10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigung oder den Verlust für das Gepäck des Reisenden. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

11 Haftung, Verjährung
11.1 Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montreal Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada).
Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
11.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
11.4 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
11.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.6 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis 75.000,- Euro, bei Sachschäden bis 4.000 Euro bzw., bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn die 4.000,- Euro übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplettschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
11.7 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.8 Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
11.9 Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen.
Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadenersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11.10 Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt.

12 Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Die entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich bei uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
12.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evt. Benutzungshinweise.

13 Individualreisen
13.1 Individualreisen bei denen Insula Gallina GmbH nicht ausdrücklich als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, tritt die Insula Gallina GmbH nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler der einzelnen Leistungen auf.
13.2 Bei den Angaben zu den einzelnen Leistungen sind wir in diesen Fällen auf die Angaben der eigentlichen Leistungsträger angewiesen und geben diese so weiter. Insula Gallina GmbH gibt sich größte Mühe die Informationen zusammenzutragen, die Richtigkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten. Insula Gallina GmbH gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. In solchen Fällen haftet Insula Gallina GmbH ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Einzelleistungen.

14 Allgemeine Bestimmungen
14.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
14.4 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

  1. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB). Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließ­lich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Kiel.